Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Käufer
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen uns, nämlich der
CfT Group GmbH
Tribuswinkler Straße 3
A-2514 Traiskirchen
Tel.: +43 2252 53 169
Fax: +43 2252 53 169 30
E-Mail: info@semperdeal.com
und Ihnen als Käufer über den Verkauf und die Lieferung der in unserer Beschaffungsplattform unter www.semperdeal.com (nachfolgend nur Plattform) angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
§ 2 Vertragspartner
(1) Das Angebot unserer Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, als auch Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.
(2) Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf unserer Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons {In den Warenkorb} in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Einkaufswagen-Symbols unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Feldes {X} in der Spalte rechts neben der jeweiligen Artikelbezeichnung wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button {Zur Kasse}. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein, soweit diese abgefragt werden. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungs- und Versandart schließen Sie durch Anklicken des Buttons {Zahlungspflichtig bestellen} den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Der Vertragsabschluss kommt in deutscher Sprache zustande.
(3) Unter „Prüfen und Bestellen“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre eingegebenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben. Sie können diese durch Anklicken des Buttons {Ändern}, der sich jeweils unter Ihren bisher eingetragenen Daten befindet, korrigieren.
(4) Durch Anklicken des Buttons {Zahlungspflichtig bestellen} geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestellung nehmen Sie vor, wenn sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingeben und schließlich im letzten Schritt unter „Prüfen und Bestellen“ das Bestellformular durch Bestätigen des Buttons {Zahlungspflichtig
bestellen} an uns versenden.
(5) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Bestellung.
§ 4 Produktangaben, Preise
(1) Die auf der Plattform enthaltenden Produktangaben (z. B. Produktabbildungen, Lieferzeiten, Preisangaben) sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.
(2) Die auf der Plattform angegebenen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten beruhen auf den Angaben der Lieferanten und beziehen sich auf die Werktage von Montag bis Freitag. Sie sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Lieferzeiten und Verfügbarkeiten.
(3) Preisangaben auf der Plattform verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Sollte eine fehlerhafte Preisauszeichnung der auf der Plattform angebotenen Ware zeigen, sind wir ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach erkennen des Fehlers durch uns, von uns zu erklären.
§ 5 Rückgaberecht, Gewährleistung
(1) Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/ oder kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen. Soweit bei den einzelnen Artikeln Rückgaberechte bzw. deren Rechtsfolgen ausgewiesen werden, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(2) Die Rückgaberegelungen obliegen den jeweiligen Lieferanten der Plattform
(3) Bevor Sie eine Rückgabe wahrnehmen, müssen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der Rückgabe zu ermöglichen. Hierfür schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@semperdeal.com. Die Annahme der zurückgesandten Ware durch uns, führt nicht zu einer Akzeptanz Ihres Rückgabeverlangens.
(4) Sie müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(6) Wir geben Ihnen gegenüber keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(7) Bevor Sie Ihr Gewährleistungsrecht wahrnehmen, werden Sie gebeten, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen, um die individuelle Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der etwaigen Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen. Hierfür schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@semperdeal.com. Die Annahme der zurückgesandten Ware durch uns, führt nicht zur Anerkennung des Gewährleistungsanspruches.
§ 6 Preise und Versandkosten sowie Rücksendekosten bei Rückgabe
(1) Bei jeder Bestellung fallen zusätzlich Versandkosten an die im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben werden. Diese Versandkosten sind von Ihnen zu tragen.
(2) Im Falle einer Rückgabe, eines Umtausches tragen Sie zudem auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
§ 7 Zahlung
Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorkasse, Lastschrift, Sofortüberweisung oder auf Rechnung zahlen.
(1) Zahlung mit Vorkasse: Wir übersenden Ihnen eine Proformarechnung entsprechend Ihrer Bestellung. Sollte innerhalb von 14 Tagen keine Zahlungseingänge ihrerseits auf unser Konto erfolgen, wird der Auftrag unsererseits automatisch storniert. Bei Vorauskassa gewähren wir 2% Skonto. Die Warenlieferung erfolgt standartmäßig innerhalb der von uns bekanntgegebenen Lieferzeiten. Sollte es zu Verzögerungen kommen werden Sie rechtzeitig verständigt. Die Originalrechnung legen wir der Warenlieferung bei.
(2) Zahlung mit Sofortüberweisung: Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung können Sie noch während Ihrer Bestellung die Zahlung der bestellten Waren über Ihr Onlinebanking Konto auslösen. Nach Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung im Bestellprozess werden Sie direkt zum sicheren Zahlungsformular der SOFORT GmbH geleitet. Die SOFORT GmbH übernimmt ohne eine Einsichtsmöglichkeit von SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) automatisiert den Zahlungsvorgang, der vergleichbar mit einer EC-Kartenzahlung mit PIN ist. Ebenso wie bei einer EC-Kartenzahlung prüft bei einer Sofortüberweisung die SOFORT GmbH den Verfügungsrahmen Ihres Kontos und nimmt bei einer entsprechenden Kontodeckung eine Überweisung an SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) vor. Außerdem prüft das System der SOFORT GmbH in etwa 30 Prozent der Fälle, ob vorausgegangene Zahlungen mit Sofortüberweisung verbucht wurden, um systematischen Betrug auszuschließen.
Um eine Sofortüberweisung durchzuführen, benötigt die SOFORT GmbH neben Ihrem Namen, Bankleitzahl, und Kontonummer die PIN und eine TAN Ihres Online-Banking-Kontos. Gespeichert werden nur Ihr Name, Bankleitzahl, Kontonummer, Verwendungszweck, Betrag und Datum der Überweisung nicht der Verfügungsrahmen oder Kontostand Ihres Kontos oder zurückliegende Umsätze.
Bei einer erfolgreichen Transaktion erhält SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) von der SOFORT GmbH nur die automatisierte Bestätigung in Echtzeit, dass die Überweisung ausgeführt wurde.
(3) Zahlung mit Lastschrift: Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
(4) Kauf auf Rechnung: Bei einem Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) behält sich vor, die Zahlungsart Kauf auf Rechnung nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Kauf auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, übergibt SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) den betreffenden Geschäftsakt an seinen Inkassopartner KNP Finanzial Services https://www.knp-finance.at/online-inkasso. Alle anfallenden Kosten werden automatisch an den Kunden weiterverrechnet.
Der Kunde stimmt hiermit zu, dass SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden. SEMPERDEAL (CfT Group GmbH) kann nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an den Kunden übersenden.
WICHTIGER HINWEIS
Für Kunden aus Österreich erfolgt die Rechnungslegung inkl. 20% MwSt.
Für Kunden aus dem EU-Raum (ausgenommen Österreich) sowie der Schweiz erfolgt, unter Angabe der UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer), die Rechnungslegung entsprechend folgender Vereinbarung:
a) EU-Raum (MwSt.-freie Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferung)
b) Schweiz (MwSt.-freie Exportrechnung + Zollaufwand sind vom Empfänger zu erledigen)
§ 8 Lieferung und Lieferbarkeit
(1) Sie sind verpflichtet, bei Ihrer Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen, haben Sie diese zu tragen. Wir liefern grundsätzlich nur an Lieferanschriften in Österreich und Deutschland.
(2) Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferanschrift („frei Bordsteinkante“), wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
(3) Wir liefern per Paketversand oder Spedition. Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Eingang der von Ihnen zu leistenden Zahlung und in jedem Fall innerhalb der Lieferzeit, die wir Ihnen vor der Aufgabe Ihrer Bestellung auf der jeweiligen Angebotsseite mitteilen. Die vorgenannte Lieferfrist beginnt jeweils am Tag des Vertragsschlusses gemäß § 3 (4).
(4) Sollten wir nach Abschluss des Kaufvertrages durch den Lieferanten von den auf der Plattform angegebenen unverbindlichen Lieferzeiten abweichende Lieferzeiten mitgeteilt bekommen, werden wir Sie hiervon umgehend in Kenntnis setzen. Kann auch eine erneute unverbindliche Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit nicht eingehalten werden, informieren wir Sie erneut unverzüglich.
(5) Die Gewährleistung bei Nichtverfügbarkeit der Ware obliegt dem jeweiligen Lieferanten
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbegrenzt für die vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für die vorsätzliche Verursachung sonstiger Schäden und für die grob fahrlässige Verursachung sonstiger Schäden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) durch einen unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen begrenzt auf den Schaden, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war und vertragstypisch ist.
(3) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie unsere Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
(2) Soweit Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
(3) Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermietung(AGB)
§ 1 Allgemeine Pflichten
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den umseitig aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der festgelegten Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben.
§ 2 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit ist der umseitig genannte Zeitraum. Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich, wenn der Vermieter einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
§ 3 Übergabe des Mietgegenstandes
Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand in einwandfreiem betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen zu übergeben oder zur Abholung bereitzuhalten. Ist eine Auslieferung durch den Vermieter vereinbart, so ist der Mietgegenstand zusammen mit den genannten Unterlagen innerhalb des vereinbarten Auslieferungszeitraumes dem Mieter oder einer von ihm beauftragten Person zu übergeben. Kommt der Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses mit der Übergabe in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters ist diese für jeden Arbeitstag begrenzt auf 25 % des täglichen Mietzinses. Statt eine Entschädigung zu verlangen, kann der Mieter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiter in Verzug befindet.
§ 4 Mängel des Mietgegenstandes
Bei der Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter oder eine von ihm mit der Entgegennahme beauftragte Person ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen, in dem evtl. festgestellte Mängel oder Beschädigungen festgehalten werden. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im Übernahmeprotokoll festgehalten werden, können nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Sicherheit und/oder Funktionsfähigkeit des Mietgegenstands nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter. Der Vermieter ist auch berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wird kein Ersatz zur Verfügung gestellt, so verschiebt sich die Zahlungspflicht des Mieters um die notwendige Reparaturzeit. Lässt der Vermieter eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines von ihm zu vertretenden oder anfänglichen Mangels durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen oder stellt er nicht innerhalb der Frist ein Ersatzgerät zur Verfügung, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des Mieters besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Beseitigung eines anfänglichen oder zu vertretenden Mangels durch den Vermieter. Bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
§ 5 Arbeitszeit
Bei der Berechnung der Miete wird, sofern das Mietgerät mit einem Stundenzähler ausgerüstet ist, eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden, bei wochenweiser Miete von bis zu 40 Stunden und bei monatlicher Miete von bis zu 175 Stunden zugrunde gelegt. Geräte ohne Stundenzähler können während der gesamten Mietdauer genutzt werden. Die Miete ist auch dann voll zu zahlen, wenn die vorgenannten Zeiten nicht gänzlich ausgenutzt werden. Die Nutzung eines Gerätes mit Stundenzähler über den in Abs. 1 genannten Umfang hinaus wird dem Mieter gemäß § 6 zusätzlich berechnet.
§ 6 Überstunden und Zahlung der Miete
Dem umseitig genannten Mietzins liegt bei Geräten mit Stundenzähler die Arbeitszeit gemäß § 5 Abs. 1 zugrunde. Überstunden werden pro angefangene Stunde mit 1/8 des Tagesmietzinses abgerechnet. Die Miete ist entsprechend der Zahlungsbedingungen von CfT zu entrichten. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrags länger als 10 Kalendertage in Verzug oder geht ein vom Mieter gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten. Jedoch werden die Beträge, welche der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt oder hätte erzielen können, nach Abzug der Kosten für Rückholung und Neuvermietung angerechnet.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Mieters.
§ 8 Pflichten des Mieters, Besichtigungsrecht
Der Mieter ist verpflichtet,
a) vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden;
b) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
c) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes Sorge zu tragen;
d) dem Vermieter unverzüglich über evtl. eingetretene Beschädigungen oder Funktionsstörungen zu unterrichten. Erforderlichenfalls ist der Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen und eine Weisung des Vermieters abzuwarten;
e) den Mietgegenstand gegen Diebstahl etc. und außerhalb der Arbeitszeit so gut wie möglich gegen Witterungseinflüsse zu schützen;
f) dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch geschulte und eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu körperlich und geistig in der Lage sind. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen oder Erlaubnisse erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
§ 9 Untervermietung und besondere Pflichten
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten oder Dritten Rechte an dem Mietgegenstand einzuräumen oder Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist durch den Mieter schriftlich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen.
§ 10 Rücklieferung des Mietgegenstands
Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit und gereinigt mit allen Zubehörteilen zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzustellen. Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, so hat der Mieter den Mietgegenstand in gleichem Zustand so rechtzeitig bereitzustellen, dass die Abholung innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters gewährleistet ist. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in § 8 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen; es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten mitzuteilen. Besteht über den Zustand des Mietgegenstands sowie über Reparaturzeit und Kosten Uneinigkeit, so ist der Mietgegenstand durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige hat hierzu ein Gutachten anzufertigen. Die Kosten für den Sachverständigen tragen Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen. Wenn die Parteien sich über die Person des Sachverständigen nicht einigen, so ist der Sachverständige von dem Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Vermieter seinen Sitz hat, zu benennen. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens 14 Tage nach Rückgabe oder Abholung des Mietgegenstands eine schriftliche Mängelanzeige an den Mieter abgesandt ist.
§ 11 Verlust der Mietgegenstände
Die Gefahrtragung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit deren Rückgabe an den Vermieter. Sollte es dem Mieter schuldhaft nicht möglich sein, den Mietgegenstand zurückzugeben, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes am vereinbarten Rücklieferungsort und im Zeitpunkt der Entschädigungsleistung erforderlich ist. Der Verlust oder die Beschädigung der Mietsache durch eine Straftat ist unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
§ 12 Kündigung
Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) nach Vertragsabschluss dem Vermieter Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters nach bankmäßigen Gesichtspunkten mindert;
b) der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt;
c) bei einer Untersuchung nach § 8 Abs. 2 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung der dem Mieter nach § 8 Abs. 1 obliegenden Pflichten erheblich gefährdet ist, sofern der Mieter einer vorangegangenen Aufforderung des Vermieters zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen ist;
d) der Mietgegenstand dem Mieter nicht rechtzeitig gewährt wird und der Vermieter auch keinen gleichwertigen Ersatz stellen kann.
§ 13 Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, sowie für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise erfolgen. Im letzteren Fall ist die Haftung des Vermieters begrenzt auf den Schaden, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schä-den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
§ 14 Kaution
Hat der Mieter dem Vermieter eine Kaution gestellt, so ist der Vermieter berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages mit den ihm aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch die Aufrechnung zu erklären. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.
§ 15 Reservierungen
Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages.
§ 16 Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
§ 17 Gerichtsstand
In allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Vermieters zuständig ist.